Für Studenten mit Kind und die damit verbundene Aufgabe der Kindererziehung, stellt die Organisation des Alltages eine große Belastung und Herausforderung dar. Das Pendeln zwischen Job, Uni und Wickeltisch ist für Viele nicht machbar. Doch trotz der Umorganisierung des gesamten Alltags, in der Zeit vor und nach der Geburt, ist ein Studium natürlich möglich. Welche Hilfen die Hochschulen bieten, wo sie Gelder beantragen können und sonstige Hilfe erhalten, erfahren sie im nachfolgenden Beitrag.
Anlaufen Stellen an Hochschulen für werdende MütterFür Studierende mit Kindern gibt es mittlerweile an zahlreichen Universitäten Einrichtungen, welche bei Alltagsfragen und Problemen mit Rat und tat zur Seite stehen. Zudem gibt es Sozialberatungsstellen des Studentenwerks, welche sich ebenfalls als Anlaufstelle für Studierende mit Kindern verstehen. Beispielsweise kann man dort eine einmalige Summe für die Erstausstattung von Babys beantragen. Zudem stellt das Studentenwerk für Mittellose einen so genannten Not – Fond zur Verfügung.
Betreuungsmöglichkeiten für Kinder an den HochschulenViele deutsche Universitäten haben sogenannte Studentenwerkskitas eingerichtet, welche in den meisten leider restlos überfüllt sind. Gerade für Kinder unter drei Jahren gibt es nur wenig Betreuungsmöglichkeiten. Allerdings haben manche Hochschulen Mutter – Kind Räume mit Spielsachen eingerichtet, welche die Studenten eigenverantwortlich zur Kinderbetreuung nutzen können. Eine Alternative dazu bieten beispielsweise Tagesmütter. Diese werden auf Antrag vom Jugendamt bezuschusst. Der Zuschuss wird nach dem Einkommen errechnet – einfach beim Jungendamt nachfragen!!!
Besteht bei Studenten Anspruch auf Mutterschaftsgeld?Auf Mutterschaftsgeld besteht grundsätzlich Anspruch, wenn die Studentin bereits in irgendeiner Form gearbeitet hat. Hierzu zählt auch ein Minijob (400 Euro)! Es besteht ein maximaler Anspruch von 13 Euro Mutterschaftsgeld pro Tag. Der genaue Anspruch wird auf der Basis des vorherigen Nettolohns berechnet. Der Antrag hierfür muss bei der zuständigen Krankenkasse bis sieben Wochen vor Geburt gestellt werden.
Finanzierung des Studiums mit Kind An allen Universitäten gibt es für Studenten mit Kind, für zumindest einen Elternteil, eine Befreiung vom Studienbeitrag. Allerdings ist die Dauer dieser Befreiung von Universität zu Universität unterschiedlich. Manche befreien für ein oder zwei Semester, andere wiederum für die gesamte Studienzeit. Ob man berechtigt ist Bafög zu erhalten, ist nicht vom eigenen Kind, sondern vom Einkommen der Eltern des oder der Studierenden ab. In jedem Fall besteht ein Anspruch auf Kindergeld und Elterngeld. Nur für ausländische Studenten gelten hier andere Bestimmungen, über die es sich vorher zu informieren gilt.
Sollte dennoch das Einkommen für den Lebensunterhalt nicht ausreichen, kann man für das Kind zusätzlich ALG2 beantragen. Diverse Wohlfahrtsverbände gewähren ebenfalls großzügige Einmalzahlungen, wenn man glaubhaft mittellos ist. Lebt man vom Vater des Kindes getrennt hat man zusätzlich Anspruch auf Unterhalt. Ist der Kindesvater nicht im Stande diesen zu bezahlen, so gewährt das Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss, welcher später vom Kindesvater zurückgefordert wird.
Sonstige Infos und Links zum Thema Leider werden einer studierenden Mutter hinsichtlich der Studienleistungen keine Erleichterungen gewährt. Allerdings kann bereits ein Gespräch mit dem Dozenten Abhilfe schaffen. Versäumt man jedoch einen Prüfungstermin aufgrund einer Erkrankung des Kindes, so kann man diesen mit einem Attest vom Arzt auf jeden Fall nachholen. Weitere Informationen und Hilfen zu diesem Thema finden sie unter diesem Link:
http://www.familienhandbuch.de