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Jurastudium per Fernschule? |
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Geschrieben von: Administrator
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Es gibt viele Gründe, um Rechtsanwalt zu werden, und beinahe ebenso viele Wege, dasselbe zu tun. Der klassische ist natürlich das Studium an einer Universität. Doch mit der zunehmenden Verbreitung der neuen Medien ist das Fernstudium als Studienkonzept auch für angehende Juristen eine attraktive Alternative geworden. Job und Studium - Hand in Hand Für ein Fernstudium spricht neben der räumlichen vor allem die zeitliche Flexibilität: Während für Studierende an herkömmlichen Universitäten - einer sogenannten Präsenzuniversität - die zeitlichen Vorgaben des Prüfungsamtes und des Kursangebotes gelten, was vor allem im Rahmen des hohen (Wahl-)Pflichtveranstaltungsanteils an Jurastudiengängen die Annahme oder Fortführung eines Nebenjobs oder Berufes problematisch macht, können sich Studierende an Fernschulen ihre Zeit weitgehend frei einteilen. So ist es sogar möglich, nach einem vollwertigen Berufsabschluss neben einer Vollzeittätigkeit den Karriereweg zum Rechtsanwalt einzuschlagen, wobei natürlich ein großer Teil des Urlaubsanspruches für Praktika und Klausuren eingesetzt werden muss.
1. Staatsexamen zum Rechtsanwalt nicht möglich Wer indes im Rahmen eines Fernstudiums Rechtsanwalt werden möchte, muss bedenken, dass es zur Zeit in Deutschland nicht möglich ist, dort das 1. Staatsexamen zu absolvieren und damit die Zulassung zum Rechtsreferendariat - der unbedingten Voraussetzung der Aufnahme einer Tätigkeit als Rechtsanwalt - zu erhalten. Üblich ist der Abschluss des Fernstudiums mit einem Bachelor of Laws (LL.B.) oder einem Master of Laws (LL.M.), die beide zur juristischen Arbeit in der freien Wirtschaft qualifizieren. Sonderfälle bieten Möglichkeiten Trotzdem gibt es auch Möglichkeiten für angehende Studierende, für die zum Beispiel aus familiären Gründen ein gewöhnliches Studium an einer Präsenzuni nicht in Frage kommt und die eine staatliche Zulassung als Rechtsanwalt anstreben. Einige Präsenzuniversitäten ermöglichen zum Beispiel unter bestimmten Voraussetzungen die Zulassung zur Staatsexamensprüfung mit einem vorher an einer Fernschule erworbenen Master of Law. Denkbar ist auch, in enger Abstimmung mit dem Prüfungsamt einer Präsenzuni einen Teil des Grund- und Hauptstudiums an einer Fernuni durchzuführen und sich die entsprechenden Leistungen nach einer Umschreibung anerkennen zu lassen. Sodann sind die Schranken geöffnet für die Arbeit als Rechtsanwalt in München, in Leipzig oder als Rechtsanwalt Hamburg. Schließlich bleibt die Möglichkeit, dass das 1. Staatsexamen als Voraussetzung für die Arbeit als Rechtsanwalt in den nächsten Jahren entfällt, womit das Jurastudium an einer Fernschule nicht nur inhaltlich mit dem Studium an einer Präsenzuni gleichgesetzt wäre. |
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Zuletzt aktualisiert am Montag, 30. Mai 2011 um 20:16 Uhr |