Fernlehrgang zum Anlage- und Vermögensberater
Geschrieben von: Administrator   
Das Thema private Vermögensbildung rückt für uns und die nachkommenden Generationen immer weiter in den Vordergrund. Dies geschieht aus dem Grund, weil nicht mehr absehbar ist wie hoch die staatliche Rente in ein paar Jahrzehnten sein wird. Private Anleger haben das Ziel für ihren Ruhestand vorzusorgen oder die Vermögensplanung zu optimieren – allerdings verfügen nur die wenigsten über die dafür notwendigen Kenntnisse – jetzt kommen sie ins Spiel.

Zukunftschancen dieser Branche

Die Zukunftschance im Bereich Vermögens- und Anlageberatung stehen sehr gut. Für die großen Geldinstitute sind Privatanleger zumeist uninteressant. Aus diesem Grund ist auch ein immer weiter vorschreitender Rückgang der Serviceleistungen zu erkennen. Das bedeutet jedoch nicht, dass auf diesem Bereich kein bedarf vorhanden ist – ganz im Gegenteil – der Bedarf an professioneller objektiver Beratung wächst zusehends.

Voraussetzungen für dieses Fernstudium

Grundvoraussetzungen um diesen Lehrgang absolvieren zu können, ist eine kaufmännische Ausbildung (auch Verwaltung). Des weiteren benötigen sie mindestens 12 Monate Berufspraxis oder anderweitige Ausbildung oder mindestens 2 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Finanzdienstleistungen.

Studienziel- und Dauer

Mit erfolgreichem Anschluss dieses Lehrgangs erwerben sie die berufliche Qualifikation zur Beratung bezüglich aller Finanzprodukte für Privatkunden. Steuerrechtliches und der volkswirtschaftliche Hintergrund werden ebenfalls ausreichend bearbeitet. Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von etwa 10  Stunden beträgt die Gesamtstudienzeit 15 Monate. Sie können bei Bedarf auch schneller vorgehen oder sich bis zu 6 Monate mehr Zeit lassen ohne dass hierfür zusätzliche Kosten entstehen.
 
Kreditgeschäft im Fokus der Banken
 
Banken verdienen einen Großteil Ihres Geldes aus Zinserträgen durch Gekd, welches sie verliehen haben (Kredite). Inwiefern ein Kredit für Arbeitslose für die Banken sinnvoll ist, hängt vom Liquiditätsstatus des Kreditnehmers ab.  
Zuletzt aktualisiert am Freitag, 18. November 2011 um 10:10 Uhr