Weiterbildung und Fortbildung vom Arbeitgeber finanziert

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Eine Weiterbildung und die damit verbundenen Kosten übernehmen die Arbeitgeber in der heutigen Gesellschaft immer häufiger, d.h. nicht immer muss der Arbeitnehmer für die Kosten aufkommen. Die entstehenden Ausgaben können in bestimmten Fällen gänzlich vom Staat übernommen bzw. bezuschusst werden. Daher wird der Arbeitgeber sich unter Umständen auch an den Kosten ihrer Weiterbildung beteiligen.  Von allen Weiterbildungen, die jährlich in Deutschland absolviert werden,  wird nur ein Drittel vom Nutznießer der Weiterbildung selbst finanziell getragen. Die anderen zwei Drittel der Weiterbildungskosten fallen je zur Hälfte auf den Staat und die Arbeitgeber.  Es kann sich für den Arbeitnehmer lohnen, sich im Vorfeld genau zu informieren, welche Möglichkeiten sich dem Arbeitnehmer für die Übernahme der Kosten bieten.

Ein Drittel aller Weiterbildungen in Deutschland werden durch die Arbeitgeber getragen, diese können zum Beispiel durch den Verkauf ihrer Forderungen, auch genannt Factoring, finanziert werden. Es werden beispielsweise neue Programme eingeführt und das Erlernen dieser Programme wird in der Regel von den Mitarbeitern während der Arbeitszeit  und somit auf Kosten des Betriebes angeboten. Technische Neuerungen finden Ihren Weg in das Unternehmen und die Mitarbeiter werden im Umgang damit geschult.

Doch es gibt auch die zusätzliche Qualifikation (z.B. Personalkauffrau), die nebenberuflich über einen längeren Zeitraum in der Freizeit, jedoch vom Arbeitgeber finanziell getragen, erlernt wird. In diesen Fällen ist es nicht unüblich, den Verbleib in der Firma mit dem Arbeitgeber vertraglich zu regeln. Sollte es vor Ablauf des vertraglichen Zeitraumes zu einer Kündigung kommen, muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Kosten für die Weiterbildung rückwirkend erstatten. Damit sichern sich die Arbeitgeber ihre Investitionen in ihre Mitarbeiter für bestimmte Zeiträume ab.
Zuletzt aktualisiert am Freitag, 17. Dezember 2010 um 18:23 Uhr
 
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